{"id":17,"date":"2017-03-09T14:47:59","date_gmt":"2017-03-09T13:47:59","guid":{"rendered":"https:\/\/fondazionegiuseppemotta.ch\/?page_id=17\/"},"modified":"2017-03-09T14:47:59","modified_gmt":"2017-03-09T13:47:59","slug":"zweck-und-formalitaeten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fondazionegiuseppemotta.ch\/de\/zweck-und-formalitaeten\/","title":{"rendered":"Zweck und Formalit\u00e4ten"},"content":{"rendered":"<h1>Die Stiftung, Zweck, Beg\u00fcnstige; Formalit\u00e4ten.<\/h1>\n<p style=\"text-align:justify\">Die neuen Statuten vom 11. Januar 2001 bezwecken, dass die Stiftung Giuseppe Motta mit Sitz in Bellinzona, Unterst\u00fctzung zu Gunsten von SchweizerInnen oder Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung &#8222;C&#8220;), StudentInnen, Lehrlinge und Erwachsene, welche eine Basisausbildung absolvieren.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Der Titel II der internen Richtlinien vom 11. Januar 2001 bez\u00fcglich der Verwaltung der Giuseppe Motta Stiftung und der Gew\u00e4hrung einer Unterst\u00fctzung, bestimmt:<\/p>\n<h1>Zur Gew\u00e4hrung einer Unterst\u00fctzungen in Form eines Stipendiums<\/h1>\n<p style=\"text-align:justify\">1. Zweck<br \/>\nMit den aufgerechneten Verm\u00f6genszinsen, oder im Ausnahmefall oder im Falle von speziellen Eingriffen zu Lasten der Reserven, die Stiftung ermutigt und unterst\u00fctzt die Erstausbildung von StudentInnen, Lehrlingen und Erwachsene mittels einmaligen oder regelm\u00e4ssigen Stipendien, indem sie die effektiven Kosten f\u00fcr die Ausbildung \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p>2. Anwendung<br \/>\nIn Genuss einer Unterst\u00fctzung der Stiftung kommen:<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">2.1. vorwiegend: SchweizerInnen oder Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung &#8222;C&#8220;) zum Absolvieren einer Ausbildung nach der obligatorischen Schule und bis zum Abschluss eines Studiums oder eines beruflichen F\u00e4higkeitsausweises, oder zum Erf\u00fcllen einer regul\u00e4ren Berufslehre, oder bis Erreichen eines schweizerischen F\u00e4higkeitsausweises oder bis zum Abschluss der Berufsmaturit\u00e4t.<br \/>\n2.2. dann auch: Erwachsene, mit Eigenschaften siehe Punktes 2.1. verf\u00fcgen, welche eine Berufsausbildung oder eine neue Ausbildung zum Wiedereinstieg ins Berufsleben &#8211; z.B. nach einer Auszeit infolge Hausfrauenseins oder als nicht qualifizierte\/r ArbeiterIn, Arbeitende ohne F\u00e4higkeitsausweis oder Arbeitende mit anderen handlangerischen Funktionen, oder nach dem Aussch\u00f6pfen der Sozialleistungen, machen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>3. Art der Intervention<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">3.1. Sowohl die schulischen Leistungen als auch die sozial-\u00f6konomischen Situation der StudentIn und deren\/dessen Eltern, als auch die wohnlich bedingte Distanz vom Ausbildungszentrum zum Domizil, werden in Betracht gezogen um ein Stipendium (in Form einer nicht zur\u00fcckzahlbaren Unterst\u00fctzung), zum Begleichen der effektiven Ausbildungskosten kann vergeben werden; auch als Zusatz zu anderen Unterst\u00fctzungen, seien die privat oder \u00f6ffentlichen Ursprugs.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">3.2. Normalerweise kann das Stipendium f\u00fcr die Dauer der ganzen Studien- bzw. Ausbildungszeit erneuert werden. Die Bedingung ist das Ausweisen guter Leistungen und pers\u00f6nlicher Einsatz des Antragstellers.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">3.3. Das Stipendium, hinzugerechnet zu den anderen \u00f6ffentlichen und privaten Unterst\u00fctzungen und zu der Unterst\u00fctzung von Seitens der Eltern, darf die effektiven Kosten des Studiums oder der Ausbildung nicht \u00fcberschreiten; das Existenzminimums wird ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<h1>Handhabung der Formalit\u00e4ten:<\/h1>\n<ul class=\"fa-ul\">\n<li><i class=\"fa-li fa fa-check\" style=\"color:#272727\"><\/i> jedes Jahr informiert der Stiftungsrat das kantonale Stipendienb\u00fcro, das Zentralsekretariat der Pro Juventute, das Zentralsekretariat der Pro Infirmis und eventuell auch andere interessierte Einrichtungen \u00fcber die M\u00f6glichkeit, finanzielle Unterst\u00fctzung speziell f\u00fcr Personen, welche abseits von gr\u00f6sseren Zentren mit Ausbildungsm\u00f6glichkeiten wohnen, zu erhalten; bis Ende September muss der Antrag gestellt werden (kann auf der Webseite herunter geladen, oder direkt on-line ausgef\u00fcllt werden). Wenn der Antrag allen Anforderungen entspricht, kann alsdann die zu komplettierende Dokumentation angefordert werden.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stiftung, Zweck, Beg\u00fcnstige; Formalit\u00e4ten. Die neuen Statuten vom 11. Januar 2001 bezwecken, dass die Stiftung Giuseppe Motta mit Sitz in Bellinzona, Unterst\u00fctzung zu Gunsten von SchweizerInnen oder Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung &#8222;C&#8220;), StudentInnen, Lehrlinge und Erwachsene, welche eine Basisausbildung absolvieren. Der Titel II der internen Richtlinien vom 11. 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